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Pflegeberatung & Pflegegradoptimierung
Nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung muss nicht nur die medizinische Versorgung bestmöglich organisiert werden. Es gibt Fälle, in denen man nach einem Unfall dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.
Eine fachmännische Analyse der pflegerischen Bedarfslage spielt für die Gesundheit eine große Rolle. Diese Unterstützung umfasst die Beantragung von geeigneten Hilfsmitteln, Organisation von regionalen Pflegepersonal und die Sicherstellung des Wohlbefindens in der eigenen häuslichen Umgebung.
Nach der Durchführung einer Bedarfserhebung wird dabei u.a. festgelegt welcher Pflegegrad bei einer Beantragung erreicht werden kann.
Wissenswert: Individueller und persönlicher Unfallschutz
Nach einem schweren Unfall muss nicht nur die medizinische Versorgung bestmöglich organisiert werden. Neben der aktiven Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Ärzte, Therapien oder Hilfsmittel ist häufig auch die aktive Verbesserung der häuslichen Situation notwendig.
Persönliche Pflegeberater unterstützen und erörtern den Pflegebedarf, helfen bei der Beantragung von geeigneten Hilfsmitteln, empfehlen und organisieren Pflegepersonal aus der Region und finden die bestmögliche Lösung, um die Erhaltung des Wohlbefindens in der eigenen häuslichen Umgebung sicherzustellen.
Ein zentraler Bestandteil ist das Erstellen eines Pflegegutachtens, das den Grad der Pflege darstellt.
Individueller Schutz in Ihrer Unfallversicherung
Persönliche Pflegeberater analysieren gemeinsam mit Betroffenen und deren Angehörigen den Pflegebedarf, organisieren die bestmögliche medizinische Versorgung und helfen bei der Beantragung von geeigneten Hilfsmitteln.
In diesem Zusammenhang wird auch Pflegepersonal aus der Region empfohlen und organisiert. Nach Bedarfslage werden geeignete Maßnahmen für ein barrierefreies Zuhause geplant.
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Voraussetzungen für die Leistungen sind, dass die versicherte Person in ihrer geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung in den Verrichtungen des täglichen Lebens, der Heilbehandlung oder der Pflege benötigt.
Das Pflegepaket kann in unserem Top Produkt „NV UnfallPremium 5.0“ zusätzlich vereinbart werden. Zu den bereits vereinbarten Assistance- und Rehabilitationsleistungen bietet das Pflege-Paket zusätzliche Vorteile.
Telefonische Pflegeberatung: Durch den telefonischen Erstkontakt macht sich unser qualifizierter Dienstleister zunächst ein Bild über die pflegerische Bedarfslage und erkundigt sich nach dem Status Ihres Pflegegrades. Darüber hinaus erklärt Ihr Berater den Prozess der Antragstellung/ Begutachtung und erteilt Informationen zum Unterstützungsangebot.
Erstellung eines Erstantrages: Der Berater wird Sie oder einen Familienangehörigen vor Ort beraten und per Pflegegradrechner eine Prognose abgeben in wie weit ein Pflegegrad erreicht werden kann. Geht der Berater davon aus, dass der Antrag auf einen Pflegegrad Erfolg haben kann, führt der Berater in einem weiteren Termin vor Ort die persönliche Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durch. Sollte der Antrag nach der Prognose des Beraters erfolgslos sein, wird der Berater Ihnen dies ausführlich begründen.
Optimierung Ihres Pflegegrades: Der Berater wird Sie oder einen Familienangehörigen vor Ort beraten und per Pflegegradrechner eine Prognose abgeben in wie weit eine Höherstufung Ihres bereits vorhandenen Pflegegrades erreicht werden kann. Geht der Berater davon aus, dass der Antrag auf einen höheren Pflegegrades Erfolg haben wird, führt der Berater in einem weiteren Termin vor Ort die persönliche Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinisches Dienst durch. Sollte der Antrag auf Höherstufung nach der Prognose des Beraters erfolglos sein, wird der Berater Ihnen dies ausführlich begründen.
Da wir unsere qualifizierten Dienstleister zur Erbringung der Pflegeberatung bzw. Pflegeradoptimierung beauftragen, stehen Sie in keinem Vertragsverhältnis zu unseren Dienstleistern.
Allerdings können wir für Leistungen die Sie selbstständig in Auftrag gegeben, keine Kosten übernehmen.
Ja! Der Berater kann die Begleitung bei der Begutachtung auch dann durchführen, wenn eine zuvor erfolgte Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht zum Erfolg geführt hat. Der Berater erstellt nach Abgleich des Gutachtens mit den Ergebnissen seiner Bedarfserhebung eine Widerspruchsbegründung für Sie, wenn er davon ausgeht, dass diese eine Aussicht auf Erfolg hat.
Damit unser Dienstleister Ihnen bestens zur Seite stehen kann, werden von Ihnen folgende Informationen benötigt:
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