NV Elementarschadenversicherung

Absicherung gegen Naturgefahren

  • Die sinnvolle Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
  • Schützen Sie Ihre Existenz z.B. gegen Überschwemmung
  • Optimaler Schutz auch bei Schneedruck oder Lawinen

Absicherung gegen den Klimawandel

 

Doch was passiert, wenn Ihr Inventar und dadurch auch das Haus z.B. durch eine Überschwemmung völlig vernichtet werden?
Die Unwetter der letzten Jahren zeigen es uns deutlich auf: Der Klimawandel ist auch bei uns vor der eigenen Haustür angekommen. Existenzen stehen dadurch Millionenfach auf dem Spiel.
Wir empfehlen Ihnen daher: Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihre Existenz mit der sinnvollen Ergänzung, der Elementarschadenversicherung, rundum ab.

Was ist versichert?

Leistungen

Kurz und prägnant – auch gerne ausführlich am Telefon!

Fragen und Antworten

Dadurch, dass in vereinzelten Gebieten in Deutschland regelmäßig die Naturgefahren „zuschlagen“, würden die Kosten der Elementarschadenversicherung unverhältnismäßig hoch ausfallen. Die Folge wäre, dass die Versicherungen vier bzw. fast fünfstellige Beiträge verlangen müssten, um dauerhaften Versicherungsschutz gewähren zu können.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in Risikozonen aufgeteilt. Dabei wird anhand Ihrer Anschrift ermittelt, ob die Absicherung von Elementarschäden grundsätzlich möglich ist.

Dann lassen wir Sie dennoch nicht im Regen stehen. Unser Lösungsvorschlag:

Schäden durch Starkregen sind in der NV Hausratversicherung automatisch mitversichert!

Entscheiden Sie sich daher für unser Top Produkt "NV HausratPremium 6.0".

Doch auch in unserem Produkt "NV Hausratmax. 6.0" bieten wir den Schutz gegen Schäden durch Starkregen - und das ohne weitere Prüfung.

Wir verzichten dabei auf jegliche Leistungskürzungen oder versteckte Selbstbeteiligungen. Sie sind somit vollumfänglich versichert!

Die Elementarschadenversicherung ist als eine mögliche Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung zu betrachten und sichert Ihr Haus bzw. Ihr darin befindliches Hab und Gut gegen Naturgewalten ab. Die Anzahl der Unwetterkatastrophen steigt in Deutschland beachtlich:

  • 2021 haben unvorstellbare Wassermassen in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli das Ahrtal in der Eifel und die Region Trier verwüstet und Schäden an Häusern in Milliardenhöhe verursacht.
  • 2019 zog ein Tornado der Stärke F2 über Nordrhein-Westfalen hinweg. In dem Ort Roetgen wurden mehr als 30 Häuser schwer beschädigt, zum Teil waren sie sogar unbewohnbar.
  • 2016 brachten die Stürme „Elvira“ und „Frederike“ sintflutartige Regenfälle mit sich. So entwickelten sich Bäche zu reißenden Flüssen. Dadurch wurden tausende Häuser verwüstet und waren einsturzgefährdet.
  • 2007 verursachte der Orkan „Kyrill“ fast in der gesamtem Bundesrepublik beachtliche Schäden in Höhe von knapp 5 Milliarden  €. Bei Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 150 km/h wurden Bäume entwurzelt, Häuser geflutet, Dächer abgedeckt und Fenster zerbrachen.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Naturgefahren auch bei uns hier in Deutschland unerbittlich zuschlagen. Stürme und daraus resultierende Überschwemmungen bedrohen auch Deutschland, das unter den Top Ten der am häufigsten von Überschwemmungen betroffenen Länder liegt.

Die Schäden, die bei diesen Naturkatastrophen entstehen, haben ein beträchtliches Ausmaß. Ganze Häuser sind oftmals einsturzgefährdet und damit unbewohnbar.

Die Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch menschliche Ursachen entstanden sind. So ist z.B. die Erdsenkung aufgrund eines Bergbaus nicht versichert. Zudem zählen Sturmfluten und Grundwasser, das unterirdisch in das Gebäude eindringt, ebenfalls zu den Ausschlüssen.

Sollte das Grundwasser sich jedoch mit dem Oberflächenwasser vermischen und es dadurch zu einer Überschwemmung kommen, wäre dies ein versicherter Schaden.

Aufgrund der aktuellen klimatischen Entwicklung, die zu immer stärkeren und unberechenbaren Wetterphänomenen führt, empfehlen wir die Elementarversicherung jedem, der sein Hab und Gut gegen Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Erdrutsche absichern möchte. Die Entwicklung der letzten Jahre legt leider den Schluss nahe, dass es keine "sicheren" Gebiete mehr gibt.

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
  • Die Wartezeit entfällt, wenn der Versicherungsbeginn mit dem Versicherungsablauf der Vorversicherung übereinstimmt.
  • Risiken, die in den letzten 10 Jahren einen versicherten oder nicht versicherten Schaden hatten, sind nicht versicherbar.
  • Selbstbeteiligung je Schaden 10 %, mind. 250 €, max. 5.000 €.
  • Als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensfall in der Zürs* Zone 1 500€ und in der Zürs* Zone 2 2.500€.

*Die Zürs Zone gibt an, wie gefährdet das Gebiet ist, in welchem sich das Gebäude befindet.

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