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NV Drohnenhaftpflicht
Kleine Drohne, großer Schaden - was tun?
Ob klein oder groß: In Deutschland gilt nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVg) eine Versicherungspflicht für alle Multi-, Hexa- und Quadrocopter. Der Halter, egal ob privat oder gewerblich, ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell zu besitzen. Mit dieser schützen Halter sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der durch die Drohne entstanden ist.
Ist die Drohne nicht in der Haftpflichtversicherung abgesichert?
Die private Haftpflichtversicherung (mit Drohnen-Einschluss) könnte mit Verweis auf das Fehlen des „schuldhaften Verhaltens“ die Übernahme des entstandenen Schadens ablehnen. In dem Fall würde man also mit dem gesamten Privatvermögen haften.
Was ist versichert?
Mit der NV-Drohnenhaftpflicht sind Sie mit Ihrer Drohne auf der sicheren Seite! Denn sowohl die Gefährdungshaftung als auch die Verschuldenshaftung sind selbstverständlich im Versicherungsschutz enthalten:
Was bedeutet Gefährdungshaftung?
Der Drohnenflug selbst stellt eine erhöhte Gefahr für Menschen und Umgebung dar. Deshalb haften die Drohnenhalter im Schadenfall, unabhängig von der Schuldfrage.
Beispiel: Eine starke Windböe erfasst die Drohne und schleudert sie auf die Frontscheibe eines Autos. Der Fahrer verreist dadurch sein Lenkrad und verursacht einen schweren Unfall.
Was bedeutet Verschuldenshaftung?
Die Verschuldenshaftung besagt im Kern nichts anderes, wie „Wer den Schaden verursacht hat, muss auch dafür gerade stehen“. Durch ein fehlerhaftes Verhalten des Drohnenhalters ist einem Dritten ein folgenschwerer Schaden entstanden.
Beispiel: Beim Flugbetrieb eines Copters verwechselt der Drohnenbesitzer die Steuerungshebel am Controller. Daraufhin touchiert die Drohne ein geparktes Auto und beschädigt es.
Egal, wo Sie Ihre Drohne fliegen lassen: Innerhalb Europas besteht über unsere Drohnenhaftpflichtversicherung vollumfänglich Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Ihre Drohne ist mit einer Follow-Me-Funktion ausgestattet? Dann ist unsere Drohnenhaftpflicht genau die richtige Wahl. Denn auch während die Drohne „selbstständig“ fliegt und Ihnen zum Beispiel folgt, besteht Versicherungsschutz.
Sollte auf dem Flug doch etwas schief gehen, ist auch die Waypoints-Funktion in unserm Schutz enthalten.
Alles zur NV Drohnenhaftpflicht
Mehr Leistungen
Üblicherweise bezahlt die Haftpflichtversicherung einen versicherten Schaden zum Zeitwert. Das bedeutet, der Geschädigte erhält einen Schadenersatz in der Höhe, die die beschädigte Sache am Schadentag noch wert war. Die NV-Drohnenhaftpflicht zahlt dahingegen sogar den Neuwert für beschädigte Sachen bis max. 18 Monate ab dem Kaufdatum.
Bis zu einer Gewichtsklasse von 5 kg besteht für die Drohne auch Versicherungsschutz, wenn diese bei der Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten genutzt wird. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20.000 Euro pro Versicherungsjahr handelt.
Infos zu der Mitversicherung einer Drohne ab 5 kg Gewichstklasse, bis maximal 25 kg klicken Sie hier.
Ihre Vorversicherung bietet Ihnen eine noch bessere Versicherungsleistung? Kein Problem! In unserem Top-Produkt NV Drohnenhaftpflicht bieten wir Ihnen die „Besitzstands-Garantie“. Diese garantiert Ihnen keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem Vorvertrag.
Und das Beste: Die Garantie ist kostenlos!
Ihr neuer Versicherungsschutz gilt bereits ab Vertragsabschluss und ist in der Übergangszeit des Wechsels kostenfrei. Sie zahlen also erst, wenn Ihr bisheriger Vertrag erloschen ist.
Im ersten Schritt melden Sie den Schaden Ihrem aktuellen Versicherer. Wenn dieser den Schadenfall ablehnt, können Sie den entstandenen Schaden bereits vor Versicherungsbeginn bei uns melden.
Kurz und prägnant
Die Registrierungspflicht besteht für Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm. Unter 250 Gramm Höchstabflugmasse müssen sich Betreiber nur dann registrieren, wenn diese mit einem Sensor zum Erfassen personengebundener Daten (Kamera) ausgestattet ist. Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf privatem Grund benutzen.
Sobald eine Drohne angeschafft wurde, sollte umgehend überprüft werden, ob in der Privathaftpflichtversicherung eine Absicherung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, sollte noch vor dem ersten Flug eine Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn Drohnenbesitzer haften in unbegrenzter Höhe für Schäden, die mit Ihrer Drohne verursacht werden.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann bereits für günstige 42 € im Jahr abschließen. Der Beitrag lässt sich hier ganz einfach berechnen.
Zusätzlich bieten wir eine Drohnen-Kaskoversicherung als Rundum-Schutz an. Hier richtet sich der Beitrag nach der Kaufsumme der zu versichernden Drohne. Bei einer Kaufsumme bis 1.000 € besteht Versicherungsschutz bereits ab 106 € im Jahr.
Bereits ab jährlich 148 € kann auch für gewerblich genutzte Drohnen eine Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Egal ob Sie eine Drohne privat oder gewerblich nutzen, Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung. Denn eine Drohne ist ein Luftfahrzeug im Sinne des Luftverkehrgesetzes.
Um auch Schäden an den Drohnen selbst abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Kaskoversicherung.
Eine Multicopter-Versicherung ist Pflicht. Auch wenn für die Drohnen-Versicherung zusätzliche Kosten anfallen, sollten Sie an diesen nicht sparen. Bei einem Unfall entstehen schnell Schäden in Millionenhöhe. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie keine Drohnen-Versicherung abgeschlossen haben.
Schäden, die absichtlich verursacht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Zudem besteht kein Schutz, sofern bereits vor dem Schadeneintritt ein Mangel an der versicherten Drohne festgestellt wurde. Maßgebend sind hierzu die Versicherungsbedingungen.
Ein Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet und der Schadenhergang möglichst genau und wahrheitsgemäß geschildert werden. Ohne Abstimmung mit uns, sollten sie keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber uns überlassen. Sie müssen gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz fristgerecht Widerspruch einlegen - ohne vorherige Rücksprache mit uns.
Gerne können Sie uns telefonisch unter 04974 - 93 99 99 kontaktieren, sowie den Schaden über unsere Homepage melden.
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