Hinweisgeber-Stelle der NV-Versicherungen VVaG

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher Anforderungen und interner Regelungen haben für die NV-Versicherungen VVaG höchste Priorität. Zu diesem Zweck steht allen Mitarbeitenden oder Personen in vergleichbarer Position, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, die interne Hinweisgeberstelle der NV zur Verfügung.

Die interne Hinweisgeberstelle bearbeitet unter anderem Hinweise auf Verstöße gegen

  • unseren Verhaltenscodex oder unsere Mitarbeiterleitlinien
  • das Strafrecht
  • bestimmte Bußgeldvorschriften (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • das Geldwäschegesetz
  • das Kreditwesengesetz
  • europäisches Recht
  • aufsichtsrechtliche Regelungen

und ähnliche rechtliche Verstöße im beruflichen Kontext. Die Meldung von privatem Fehlverhalten fällt nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Meldung von Hinweisen auf Regelverstöße an unsere interne Meldestelle zur Verfügung.

Persönlich:
NV-Versicherungen VVaG
Abteilung Personal & Recht
Tanja Pietzko
Ostfriesenstraße1
26425 Neuharlingersiel

Post:
NV-Versicherungen VVaG
Hinweisgeberstelle
z.Hd. Frau Tanja Pietzko (vertraulich)
Ostfriesenstraße 1
26425 Neuharlingersiel

Per E-Mail:
hinweisgeber@nv-online.de

Per Telefon:
04974 / 93 93 700
Bei telefonischer Meldung empfehlen wir zur Wahrung der Vertraulichkeit die Unterdrückung der Rufnummer.

Hinweisgebende Personen können – auch wenn hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht – über den Meldekanal der NV anonyme Meldungen abgeben. Eine weitere Kommunikation ist dann jedoch nicht möglich.

Die NV geht allen Hinweisen nach und prüft diese unter Gewährleistung von Unparteilichkeit und Objektivität. Die Identität der hinweisgebenden und der betreffenden Personen werden im Prozess absolut vertraulich behandelt. Zudem bietet das Hinweisgeberschutzgesetz bei berechtigten Meldungen einen besonderen Schutz für die hinweisgebenden Personen, den die NV sehr ernst nimmt.

Alle bereitgestellten Daten und Informationen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und dem Hinweisgeberschutzgesetz bearbeitet.