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NV Fahrradkasko
Was ist in der NV Fahrradversicherung abgesichert?
Ihr teuer angeschafftes Fahrrad wird von Ihnen täglich benutzt und ersetzt oftmals die Touren mit dem Auto? Perfekt. Doch wie beim Auto fallen auch beim Fahrrad immer wieder kleine Reparaturen an, die besonders beim E-Bike teuer werden können. Gut wenn auch diese Kosten abgesichert sind. Unsere Fahrradversicherung ersetzt Ihnen Reparaturkosten bei Beschädigungen am Fahrrad oder bei Fahrradunfällen (z.B. durch einen Sturz). Aber auch Bedienungsfehler oder Feuchtigkeitsschäden (z.B. am Motor bei E-Bikes) zählen zum Versicherungsschutz.
Der Rund-um-Schutz für Ihr Bike: Ob 24 Stunden-Service-Hotline, Pannenhilfe inkl. Abschleppdienst für unterwegs oder auch entstehende Kosten für eine Bergung sind in unserem Fahrradkasko Schutzbrief automatisch enthalten.
Unsere Fahrradversicherung bietet mehr, als nur den klassischen Schutz gegen Diebstahl. So sind Raub und Plünderungen, der Diebstahl fest verbundener Teile (wie z.B. Akkus) inkl. Arbeitslohn ebenfalls versichert. Darüber hinaus zählen auch der Diebstahl aus verschlossenen Gemeinschafts- oder Kellerräumen oder aus Kraftfahrzeugen zum erweiterten Diebstahlschutz.
Sie besitzen bereits eine Hausratversicherung, in der Fahrraddiebstahl mitversichert ist?
Tipp: Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit den Diebstahl vom Schutz der Fahrradkaskoversicherung auszuschließen. Sparen Sie bares Geld, und profitieren Sie von einem Rabatt in Höhe von 10%.
Ratgeber
Das warme Wetter lockt. Doch was tun, wenn die Bremse quietscht oder das Pedal knackt. Unser Radexperte Christian hält dazu ein paar Tipps bereit, wie man sein Rad schnell wieder in die Gänge bringt und das Frühjahr auf dem Fahrrad genießen kann.
Raus an die frische Luft. Nun heißt es wieder in Bewegung zu kommen. Eine Lösung: Rauf auf's Rad und los! Doch was ist, wenn die Pedale knacken? Fahrradexperte Christian gibt dazu Tipps.
Mal eben das Bike abstellen und ein paar kleine Besorgungen machen. Im Laden fällt einem ein: "Rad nicht abgeschlossen? Wird schon nichts passieren." Fehlanzeige - alle 1,5 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Daher die Devise: Vorsorge treffen. Wie kann ich mein Rad am besten sichern? Fahrradexperte Christian gibt dazu Tipps.
Gutes Wetter lädt viele zu einer Radtour ein. Schnell das Fahrrad aus dem Schuppen oder Keller geholt - doch schon tun sich Fragen auf wie "Warum machen meine Bremsen Geräusche?". Fahrradexperte Christian vom Rad-Haus-Esens gibt Tipps zur Selbsthilfe.
Gutes Wetter, gute Strecke - volle Leistung auf dem Rad! Die heutigen Akkus an E-Bikes sind wahre Energiebündel. Erfahrungsgemäß geht man von einer Lebensdauer von ca. fünf Jahren aus. Doch was ist, wenn der Akku in dieser Zeit nicht mehr die Power bringt, wie er sollte? Fahrradexperte Christian gibt dazu Tipps.
Ob Umwelt oder Gesundheit: Radfahren tut gut. Und dabei das Rad so lange nutzen wie es geht und gut pflegen ist ein wichtiger Aspekt. Doch wie kann man dabei heutzutage im Bereich Reparatur und Verschleiß den Gedanken der Nachhaltigkeit fördern und nutzen? Fahrradexperte Christian gibt dazu Tipps.
NV Besonderheiten
Kennen Sie das? Schnell mal nicht richtig aufgepasst und schon ist das Fahrrad kaputt. Sogar bei Schäden die Sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, verzichten wir auf eine Leistungskürzung.
Haben Sie einen Nebenjob, bei dem auch Ihr Fahrrad zum Einsatz kommt? Auch wenn Sie gewerblich mit Ihrem Bike unterwegs sind, besteht Versicherungsschutz. So ist Ihr Fahrrad rund um die Uhr geschützt. Allerdings gilt diese Erweiterung nur dann, sofern Ihr Jahresumsatz maximal 20.000 € (steuerlicher Ertrag max. 6.000 €) nicht übersteigt.
Durch Ihren Schutzbrief reservieren wir Ihnen auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten für bis zu fünf Nächte, gerechnet ab dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. Der NV-Schutzbrief erstattet bis zu 80 € je Übernachtung.
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Reise im Ausland verlieren Ihr Portemonnaie und geraten in eine finanzielle Notlage. Der NV-Schutzbrief stellt den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach Ihrer Schadenmeldung möglich, stellt unser Schutzbrief ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 € je Schadenfall zur Verfügung. Zusätzlich werden die Kosten für eine Überweisung und Auszahlung von bis zu 100 € übernommen.
Der Schutzbrief ist auch dann für Sie da, wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Alles zur NV Fahrradkasko
Kurz und prägnant
Die Höhe der NV Fahrradversicherung orientiert sich am originalen Kaufpreis Ihres Fahrrades. Bis zu einer Kaufsumme von 1.500 € liegt der Jahresbeitrag für ein E-Bike bei lediglich 89,25€ inklusive aller Leistungen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen Ihre Fahrräder abzusichern. Über die Hausratversicherung besteht die Möglichkeit Ihre Fahrräder gegen Diebstahl zu schützen. Mit der NV Fahrradversicherung profitieren Sie über die Absicherung bei einem Diebstahl hinaus auch von der Übernahme der Reparaturkosten und Schutzbriefleistungen.
Wichtig: Für die Gewährung des Versicherungsschutzes müssen Sie den Originalbeleg des Händlers aufbewahren.
Bei zulassungspflichtigen Fahrrädern, Velomobiles, vollverkleideten Fahrrädern/Eigenbauten, Dirtbikes und Jobbikes können wir keinen Versicherungsschutz bieten. Außerdem sind Fahrräder / E-Bikes mit Carbon-Rahmen oder Bauteilen aus Carbon vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ist bei Fahrrädern deren Wert 10.000 € übersteigt, eine Absicherung grundsätzlich nicht möglich. Zudem kann keine Leistung erbracht werden, sofern ein Schaden vorsätzlich verursacht wird oder schon zu Versicherungsbeginn bestand.
Die Fahrradversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die Ihr Fahrrad optimal absichern wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Fahrrad für kurze Wege nutzen oder auch sportlich sehr aktiv sind. Während über die Hausratversicherung nur der Diebstahl abgesichert werden kann, besteht über die Fahrradversicherung die Möglichkeit einen „Rund-um“ Schutz zu erhalten.
Zunächst ist bei dem Abschluss einer Fahrradversicherung zu beachten, dass sich die Versicherungssumme an dem Kaufpreis des Fahrrads orientiert. Sie sollten daher nicht am falschen Ende sparen und einen geringeren Kaufpreis angeben. Im Schadensfall könnte die Versicherungssumme nicht für den entstanden Schaden ausreichen.
Bitte bewahren Sie stets den Originalbeleg des Händlers auf.
Bei einem rabattierten Fahrrad geben Sie den Preis ohne Rabatte an. In der Regel steht auf der Rechnung auch die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Für ein gebraucht gekauftes Fahrrad (maximal 36 Monate alt), geben Sie den Preis an, den der Erstbesitzer gezahlt hat.
Wenn Sie Ihr E-Bike versichern möchten, sollten Sie darauf achten, dass auch Feuchtigkeits- und Elektronischäden in der Fahrradversicherung abgesichert sind.
Die NV Fahrradversicherung bietet Ihnen auch hierfür die optimale Absicherung.
Wir schreiben Ihnen kein besonderes Fahrradschloss vor. Es ist für uns völlig ausreichend, wenn Sie Ihr Fahrrad mit einem handelsüblichen Fahrradschloss abschließen.
Sie haben eine Panne und benötigen zum Beispiel einen Abschleppdienst? Unsere 24 Stunden Service Hotline hilft Ihnen umgehend weiter. Rufen Sie uns einfach unter Tel. 04974-9395 000 oder aus dem Ausland (0049) 4974 93 95 000 an.
Ja! Sie haben die Möglichkeit Schadenfälle, die durch Verschleiß entstehen, vom Versicherungsschutz auszuschließen. Dafür bieten wir einen Rabatt in Höhe von 15% an.
Auch den Fahrraddiebstahl können Sie vom Versicherungsschutz ausschließen. Dabei können Sie von einem weiteren Rabatt in Höhe von 10% profitieren.
Tipp! Über unsere Hausratversicherung können Sie Fahrräder oder E-Bikes gegen Diebstahl hochwertig absichern.
Ja, die Wartezeit bezieht sich jedoch ausschließlich auf Schadenfälle, die sich durch Verschleiß ereignen. Bei neuen Fahrrädern / E-Bikes beträgt die Wartezeit 3 Monate, bei Fahrrädern / E-Bikes, die älter als 6 Monate sind, beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Die Wartezeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn.
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