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Erhalten Sie Mehrleistungen im Schadenfall!
NV Drohnenkasko
Rundum-Schutz für Drohne & Zubehör
Eine Drohnenkasko leistet anders als die Drohnenhaftpflicht nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, sondern bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein.
Viele Vorteile erwarten Sie mit der NV Drohnenkasko:
Was ist versichert?
Wird die Drohne während eines Transports beschädigt, tritt unsere Drohnenkasko ein. Dabei ist es belanglos, wo der Schaden eingetreten ist, denn unser Schutz gilt weltweit.
Der Controller macht nicht was er soll oder die Technik streikt. Auch bei Schäden an der Drohne durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienungsfehlern besteht voller Versicherungsschutz.
Doch unsere Leistungen gehen weiter: Auch bei Vandalismus durch Dritte oder Fallschäden stehen wir Ihnen zur Seite!
Profitieren Sie von verbesserten Diebstahlschutz. Unser Schutz beinhaltet nicht nur den Diebstahl Ihrer teuer angeschafften Drohne, sondern geht deutlich weiter:
So gilt der Schutz ebenso für das Zubehör wie die Fernsteuerung, Anbauteile oder das Ladegerät. Selbst lose Ersatzteile, die abnehmbaren Kameras oder auch die Akkus sind im Diebstahlschutz inklusive!
Und das Beste: Der Schutz gilt 24 Stunden am Tag!
Ihre Drohne ist aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers beschädigt? Schnell können hier hohe Kosten entstehen. Treffen Sie die richtige Entscheidung: Denn mit der Drohnen Kaskoversicherung werden diese Reparaturkosten übernommen.
Die gilt ebenfalls bei Elektronikschäden, die bspw. durch Feuchtigkeit entstehen.
Alles zur NV Drohnenkasko
Mehr Leistungen
Haben Sie einen Nebenjob, bei dem auch Ihre Drohne zum Einsatz kommt? Auch wenn Sie gewerblich mit Ihrem Copter unterwegs sind, besteht Versicherungsschutz. So ist Ihre Drohne rund um die Uhr geschützt. Allerdings gilt diese Erweiterung nur dann, sofern Ihr Jahresumsatz maximal 20.000 € (steuerlicher Ertrag max. 6.000 €) nicht übersteigt.
Ab einer Gewichtsklasse bis 5 kg besteht für die Drohne auch Versicherungsschutz, wenn diese bei der Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten genutzt wird. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20.000 Euro pro Versicherungsjahr handelt.
Infos zu der Mitversicherung bei einer Gewichtsklasse ab 5 kg bis maximal 25 kg klicken Sie hier.
Ihr neuer Versicherungsschutz gilt bereits ab Vertragsabschluss und ist in der Übergangszeit des Wechsels kostenfrei. Sie zahlen also erst, wenn Ihr aktueller Vertrag abgelaufen ist.
Im ersten Schritt melden Sie den Schaden Ihrem aktuellen Versicherer. Wenn dieser den Schadenfall ablehnt, können Sie den entstandenen Schaden bereits vor Versicherungsbeginn bei uns melden.
Kennen Sie das? Kurz mal nicht richtig aufgepasst und schon ist die Drohne beschädigt und kaputt. Sogar bei Schäden, die Sie durch grob fahrlässiges Verhalten verursachen, verzichten wir auf eine Leistungskürzung.
Ihre Vorversicherung bietet Ihnen eine noch bessere Versicherungsleistung? Kein Problem! In unserem Top-Produkt NV Drohnenhaftpflicht bieten wir Ihnen die „Besitzstands-Garantie“. Diese garantiert Ihnen keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem Vorvertrag.
Und das Beste: Die Garantie ist kostenlos!
Kurz und prägnant
Folgende Schäden an Ihrer Drohne sind im Drohnenkasko-Schutz versichert:
Seit 2017 sind Drohnenhalter in Deutschalnd gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abzuschließen. Die Versicherungspflicht gilt laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für private und gewerblich genutzte Drohnen.
Anders als eine Drohnenhaftpflicht leistet die Drohnenkasko nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, sondern leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein.
Auf jeden Fall! Denn die Kaskoversicherung zahlt die Schäden, die an der eigenen Drohne entstehen.
Ja, um die volle Leistung erhalten zu können, sind Voraussetzungen an den Versicherungsschutz geknüpft. Der Kunde hat eine unveränderliche Kennzeichnung des Luftfahrzeugs sicherzustellen und nachzuweisen. Dies kann eine vorhandene Seriennummer sein. Der Nachweis kann durch Originalrechnungen, -bescheinigungen oder vergleichbare Nachweise erfolgen.
Luftfahrzeuge sind nur versichert, wenn sie sich bei Eintritt des Schadenereignisses in einem Zustand befunden haben, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder wenn behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich, erteilt waren.
Das hängt rein vom Kaufpreis ab. Für Drohnen bis 1.000 € liegt der monatliche Beitrag inkl. Versicherungssteuer bei 9,35 €. Bis zu einem Kaufpreis von max. 10.000 € können Drohnen abgesichert werden.
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