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NV Haus- und Grundbesitzer
Was ist abgesichert?
Sie als Eigentümer haben dafür zu sorgen, dass von Ihrem vermieteten Haus und Ihrem Grundstück keine Gefahr für Dritte (z.B. den Mieter) ausgeht. Wenn Schäden durch eine Vernachlässigung entstehen, haften Sie als Eigentümer einer Immobilie hierfür ein Leben lang, in unbegrenzter Höhe.
Mit unseren Versicherungsprodukten bieten wir Ihnen die passende Lösung. Wir sorgen auch dafür, dass Sie sich als Grundstücksbesitzer keine Gedanken über die Nachlässigkeit von Anderen machen müssen.
Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie sogar, wenn Sie den Schaden nicht direkt verursacht oder verschuldet haben.
Doch was bedeutet das genau? Wir haben zwei Beispiele aus der Praxis für Sie:
Sie haben vor, Ihre vermietete Immobilie umzubauen oder zu sanieren?
In der NV Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflicht für Bestandsbauten bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro mitversichert!
Kommt es also zu Schadensersatzansprüchen wegen einer unzureichend gesicherten Baustelle, sind Sie mit der NV bestens abgesichert!
Mehrleistungen
Bei vermieteten Immobilien können Sie im Mietvertrag den Mietern eine Räum- und Streupflicht auferlegen. Die Verkehrssicherungspflicht geht dadurch aber nicht auf den Mieter über. Als Vermieter haben Sie die Pflicht sicherzustellen, dass die Mieter den Räum- und Streupflichten auch nachkommen. In der Realität ist dies sehr schwer sicherzustellen und im Besonderen bei mehreren Immobilien fast unmöglich. Des Weiteren müssen Sie sicherstellen, dass von dem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht, zum Beispiel durch morsche Bäume oder lose Gehwegsplatten.
Die NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie auch gegen Schäden ab, die aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen können.
Als Vermieter eines Wohngebäudes unterliegen Sie der sogenannten Instandhaltungspflicht. Dadurch tragen Sie die Verantwortung, sämtliche Schäden des Hauses oder auf dem Grundstück zu beseitigen. Sollten Sie aus Unachtsamkeit oder aus Unkenntnis gegen die Instandhaltungspflicht verstoßen, kann schnell ein Schaden zum Beispiel bei Ihrem Mieter entstehen.
Mit der NV Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie sorgenfrei und genießen den optimalen Versicherungsschutz.
Auch als Teil einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie über den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nachdenken. Die private Haftpflichtversicherung der einzelnen Wohnungseigentümer deckt meistens nicht die gemeinschaftlich genutzten Teile des Wohnhauses ab. Da viele Schäden auf den gemeinschaftlich genutzten Gehwegen oder im Treppenhaus passieren, ist die Absicherung durch die NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gerade für Eigentümergemeinschaften sinnvoll. Ein weitere Vorteil: Selbst die Verwalter des Wohngebäudes genießen durch die NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vollen Versicherungsschutz!
Kurz und prägnant
Für die selbstbewohnte Immobilie ist die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Sobald Sie eine Immobilie vermieten, sollten Sie eine separate Haus & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks haften Sie für Schäden, die Sie oder zum Beispiel die Mieter aufgrund der Verletzung der Sorgfaltspflicht verursachen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt grundsätzlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. So werden bspw. bei verursachten Verletzungen an einer Person die Heilungskosten sowie der Verdienstausfall übernommen.
Wir empfehlen die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht grundsätzlich jedem der nicht selbstgenutztes Wohneigentum oder Grundstücke besitzt. Hier besteht die Gefahr, dass Sie für nicht selbstverschuldete Schäden haftbar gemacht werden könnten. In der Regel sind solche Schäden bei selbstgenutzten Häusern durch die Privathaftpflicht abgedeckt, so dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann nicht notwendig ist. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Grundsätzlich schließen Sie als Eigentümer des Hauses oder des Grundstückes die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Bei vermieteten Wohnhäusern haben Sie aber die Möglichkeit die Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter der Immobilie umzulegen.
Einige Schadensereignisse sind leider nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert. Dazu zählen Schäden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel durch Blitzschlag und Naturkatastrophen.
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